Resolution über internationale Cloud-Lösungen der Konferenz der Datenschützer privatim(privatim)
Auf mein Gesuch um Offenlegung der Entscheidfinung ist privatim nicht eingegangen.
Unbestritten:
Die Vor- und Nachteile von internationalen Cloud-Lösungen müssen von öffentlichen Organen in Bezug auf die digitale Souveränität sehr sorgfältig abgewogen werden.
Unverständlich:
Die einseitige Auslegung des Datenschutzgesetzes durch privatim, indem nur der Zugriff einer ausländischen Behörde, nicht aber das Risiko eines Abflusses meiner Daten zu einem Hacker relevant ist. Warum darf beispielsweise ein 1000 Seelen Dorf (Schweizerischer Gemeindeverband) mit den vorhandenen finanziellen und personellen Mitteln nicht die sicherste (d.h. in Bezug auf Vertraulichkeit UND Verfügbarkeit) Lösung beschaffen? Warum wird das Risiko eines Abflusses von lokal gespeicherten Bürgerdaten bei einem Cyberangriff nicht behandelt? Internationale Cloud-Lösungen können in einigen Situationen helfen, auf eine wirtschaftliche Weise die Verfügbarkeit von Behördenleistungen (z.B. Sozialhilfe) auch bei einem lokalen Cyberangriff sicherzustellen. Die lokal gespeicherten Einwohnerdaten nützen mir als Bürger nichts, wenn diese in die Hände der Hacker gelangen oder ich wegen eines Cyberangriffs keine Leistungen mehr von der Gemeinde beziehen kann. Warum werden von privatim diese Aspekte nicht behandelt?
Zitat des Kantons Zürich zum Öffentlichkeitsprinzips:
«Das Handeln der staatlichen Behörden soll für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent sein.»
Gerne hätte ich von privatim basierend auf dem Öffentlichkeitsprinzip die Beweggründe erfahren, warum das Datenschutzgesetz in meiner Wahrnehmung so einseitig ausgelegt wird. Ich habe deshalb als Privatperson ein Auskunftsbegehren an privatim darüber gestellt, wie die Resolution diskutiert und verabschiedet wurde. Der Datenschützer des Kantons Bern, Ueli Buri, antwortete mir, dass die Arbeit von privatim nicht dem Öffentlichkeitsprinzip untersteht:
«Als privatrechtlicher Verein, dem weder der Bund noch die Kantone eine öffentliche Aufgabe übertragen haben, untersteht privatim nicht dem Öffentlichkeitsprinzip. Gleichwohl kann ich Ihnen mitteilen, dass die Mitglieder von privatim zweimal zu Entwürfen konsultiert wurden und die Resolution schliesslich an der Plenumsversammlung vom 18.11.2025 fast einstimmig verabschiedet haben – mit der bekannten Ausnahme der Datenschutzbeauftragten des Kantons Glarus, deren Beweggründe sie gerne direkt bei dieser erfragen können.»
Fazit:
Die Entstehung der Resolution bleibt mit dieser Antwort eine Dunkelkammer: Keine Spur von Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei privatim.
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